Beratung im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen in den Staaten des Golfkooperationsrates (GCC: Saudi-Arabien;
Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Katar, Oman und Bahrain). Insbesondere in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter
Beachtung des Doppelbesteuerungsabkommens BRD/VAE, des Außensteuergesetzes und sonstiger Bestimmungen zur Er-
langung der Steuervorteile in den VAE.
Dieses Tätigkeitsfeld wird in Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten
Schlüter Graf & Partner, Königswall 26, 44137
Dortmund durchgeführt.
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